Förderprogramm
Das Land Schleswig-Holstein hat ein eigenes Rahmenförderprogramm für investive wie auch nicht-investive Projekte kommunaler Träger, gemeinnütziger Organisationen sowie gewerblicher Unternehmen aufgelegt, kofinanziert aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Das Landesprogramm Wirtschaft in der Förderperiode 2021 – 2027 knüpft an sein erfolgreiches Vorgängerprogramm an, dem Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020.
Vorhaben
Für die praktische Umsetzung von Tietjens Patent zur Verbesserung der Feinvermahlung mit einer Hammermühle in Kombination mit einem Steigsichter sowie der dafür benötigten Entwicklung einer Hammermühle erhält Tietjen eine Förderung aus dem Landesprogramm Wirtschaft (LPW) mit anteiliger Kofinanzierung aus dem Europäischen Fonds für regionale Wirtschaftsstruktur (EFRE).
Ziel des Vorhabens ist es einerseits die Hammermühlentechnologie weiterzuentwickeln und die Vorteile einzelner Mühlentypen in einer einzelnen zu vereinen, so dass Stillstandzeiten minimiert, Hygiene erhöht, Energieverbrauch reduziert und Wirtschaftlichkeit der Fertigung optimiert werden.
Gleichzeitig soll auch das Anwendungsspektrum der robusten und wirtschaftlichen Hammermühlentechnologie erweitert und praktisch geprüft werden, in dem die Hammermühle mit einem Steigsichter kombiniert wird. Damit will Tietjen zukünftig eine energieeffiziente und wirtschaftliche Lösung erschaffen, um die geforderten Feinheiten für die Herstellung von Fischfutter und Lebensmitteln von unterhalb von 250 Mikrometer bei mindestens 95 % der Partikel zu erreichen.